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TDK-Lambda ist sich seiner Verantwortung im Bezug auf umweltgerechtes Handeln im Sinne der Nachhaltigkeit bewusst. Unsere Unternehmenspolitik orientiert sich an international gültigen Richtlinien und befolgt die Umweltleitlinien des TDK-Konzerns, die weit über internationale Gesetze hinausgehen.
RoHS ist die Abkürzung für „Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment“ – Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Die EU-weit geltenden EU-Richtlinie RoHS II (Richtlinie 2011/65/EU) wurde am 3. Januar 2013 wirksam und hat die EG-Richtlinie 2002/95/EG zu RoHS I ersetzt. Am Juli 2019 trat die „erweiterte“ RoHS-Richtlinie mit neuen Stoffverwendungsverboten in Kraft.
Folgende Stoffe werden durch RoHS reglementiert:
Mit Änderung der RoHS-Richtlinie durch die Richtlinie (EU) 2015/863 wurde der Anhang II um folgende 4 Stoffe erweitert:
Homogene Materialien die mehr als jeweils 0,1 Gewichtprozent der genannten Stoffe (Cd: 0,01 Gewichtsprozent) enthalten, dürfen in Elektrogeräten der unter die in Anhang I der 2011/65/EU gelisteten Gerätekategorien nicht verwendet werden.
Mit diesen Grenzwerten wird berücksichtigt, dass es Verunreinigungen in ganz geringen Mengen geben kann, die technisch nicht zu verhindern sind.
Ausnahmen
RoHS II enthält eindeutige und transparentere Regeln zur Gewährung, Erneuerung und Streichung von Ausnahmen.
Weitere Informationen zu den derzeit gültigen Ausnahmen sind auf der Homepage der Europäischen Kommission Bereich Umwelt zu finden.
REACH ist die Abkürzung für „Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 vom 18.12.2006.
Am 1. Juni 2007 trat REACH als neues, europaweit geltendes Chemikaliengesetz in Kraft. Zuständig für die Umsetzung und Kontrolle von REACH ist die europäische Agentur ECHA (European Chemicals Agency) mit Sitz in Helsinki.
Im Gegensatz zur europäischen Richtlinie 2011/65/EU zur Restriction of Hazardous Substances (RoHS) gilt REACH für einen weitaus größeren Bereich der Industrie. Die Verordnung soll für den Schutz von Gesundheit und Umwelt einen hohen Standard sicherstellen.
Hersteller und Importeure von Stoffen müssen den REACH-Bestimmungen zufolge alle Daten beschaffen, die zur Beurteilung ihrer erzeugten oder importierten Stoffe notwendig sind. Darüber hinaus müssen sie überzeugend darstellen, dass ihre Stoffe für alle identifizierten Verwendungen sicher zu handhaben sind und damit schädliche Auswirkungen auf Gesundheit oder Umwelt vermieden werden können. Pro Jahr und Hersteller oder Importeur ist für jeden Stoff ab der Menge einer Tonne eine Registrierung notwendig.
Wenn ein Produkt besonders besorgniserregende Stoffe „SVHCs“ (= Substances of Very High Concern) mit jeweils mehr als 0,1% Massenanteil enthält, müssen Hersteller ihre Kunden darüber informieren. Die Überprüfung, ob TDK-Lambda Produkten SVHCs mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten, ist ein laufender Prozess - TDK-Lambda steht in engem Kontakt mit seinen Lieferanten. Des Weiteren wird TDK-Lambda durch den Datendienstleister GreenSoft Technology, Inc. unterstützt, die Einhaltung der diversen Umweltauflagen („Environmental Compliance“) sicherzustellen.
Die SVHC-Liste wird regelmäßig durch die ECHA aktualisiert und veröffentlicht.
Hier finden Sie nähere Informationen zu den enthaltenen SVHCs in TDK-Lambda Produkten.
Die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products)) ist eine elektronische Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) in Erzeugnissen oder in komplexen Gegenständen enthält.
Seit dem 5. Januar 2021 müssen Unternehmen, die Erzeugnisse auf den EU-Markt liefern, welche besonders besorgniserregende Stoffe („Substance of Very High Concern“, SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, Informationen über diese Erzeugnisse und die enthaltene SVHC der ECHA zur Verfügung stellen. Bei einem komplexen Gegenstand gilt diese Schwelle für jedes der Erzeugnisse, die zu dem komplexen Gegenstand verbunden/zusammengesetzt werden.
Die Pflicht zur Informationsübermittlung gilt für die ersten Lieferanten, d. h. Hersteller und Montagebetriebe, Importeure, sowie Händler und andere Akteure in der Lieferkette, die Erzeugnisse auf den EU-Markt bringen – wenn sie in der EU ansässig sind.
Den Abfallentsorgungsunternehmen sollen durch die SCIP-Datenbank die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, die benötigt werden, um das Abfallmanagement (z. B. die sortenreine Trennung der Abfälle) zu optimieren, SVHC in den Erzeugnissen zu identifizieren und separieren und dadurch die Verwendung von Abfällen als Rohstoffe zu verbessern.
Die öffentliche ECHA SCIP-Datenbank finden Sie hier: https://echa.europa.eu/de/scip-database
Dort können die entsprechenden Informationen zu den TDK-Lambda Produkten abgerufen werden.
Der Begriff „Konfliktmineralien“ umfasst die vier Metalle: Zinn, Tantal, Wolfram und Gold. Nach ihren englischsprachigen Initialen werden sie häufig auch als „3TG“ bezeichnet.
Besondere Verwendung finden die betroffenen Metalle in der Herstellung von High-Tech-Geräten wie beispielsweise in der Elektronik-, Auto- oder Bauindustrie.
In politisch instabilen Gebieten können mit dem Handel von Mineralien bewaffnete Gruppen finanziert, Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen gefördert und Korruption und Geldwäsche unterstützt werden. Die aus den Gebieten der Demokratischen Republik Kongo (DRK) und benachbarten Länder (DRK-Region) stammenden Mineralien werden als „Konfliktmineralien“ bezeichnet. Wenn die Mineralien aus diesen Gebieten stammen, müssen die Unternehmen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht berichten, ob die Metalle verantwortungsvoll gewonnen wurden, d. h. ohne den Einsatz von Zwangsarbeit oder den Beitrag zu bewaffneten Gruppen
Rechtliche Grundlagen
Mit dem Dodd Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act – Section 1502 (Dodd-Frank Act) ist in den USA im Jahr 2010 ein Bundesgesetz in Kraft getreten, welches Regelungen für an der US-Börse gelisteten Unternehmen zum Umgang mit Konfliktmineralien beinhaltet.
Die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene EU-Verordnung zu Konfliktmineralien ((EU) 2017/821) verpflichten Unternehmen zur Herkunftsüberprüfung der 3TGs in ihren Lieferketten, um festzustellen, ob sie aus der Demokratischen Republik Kongo (DRK) oder anderen Konfliktgebieten mit hohem Risiko stammen. Jeder Lieferant dieser Unternehmen im Geltungsbereich wird auch von Vorschriften betroffen sein, die eine genaue Herkunftsverifizierung von Mineralien in der Lieferkette, Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung über diese Maßnahmen vorschreiben.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Konfliktmineralien und den TDK-Unternehmensrichtlinien zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien.“.
The law entitled "Administrative Measures for the Restriction of the Use of Hazardous Substances in Electrical and Electronic Products" (China RoHS II) has been in force in China since July 1, 2016. It applies to electrical and electronic products that are imported to or manufactured in China.
The list of substances includes the following substances and limit values as specified in EU Regulation 2011/65/EU (RoHS II), Annex II:
The labelling of the products must be done before the import. In addition, a so-called DoC (Declaration of Conformity) must be enclosed, in which the components that exceed the limit values of the law are named in tabular form. All electrical and electronic products within the scope of China RoHS II must be marked with one of the logos below. The basis for this is the Chinese standard SJ/T 11364-2014.
The product does not contain any hazardous substance and can be recycled:
The product contains at least one hazardous substance but can be safely used during the Environmental Protection Use Period (EPUP):
Their duration is determined by the number of years shown in the logo.
https://www.jp.lambda.tdk.com/en/products/rohs_data/rohs_download.html